Wespen und Hornissen - nur bei unmittelbarer Gefahr ein Fall für die Feuerwehr

 
 
Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit erreichen uns wieder häufiger Anrufe, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern hilfesuchend an uns wenden.
 
Ein Tätigwerden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz darf die Beseitigung eines Wespennestes von der Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
 

1. Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor

 

2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden

 

3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich

 

Zu 1.)
Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen

 

Zu 2.)
Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern können aus den gelben Seiten, Branchenbüchern oder dem Internet entnommen werden

 

Zu 3.)
Wegen der Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich

 

Weitere Informationen Rund um die fliegenden Nutztiere erhalten Sie u.a. auf dieser Seite - klick

 

Als Ansprechpartner für weitere Fragen oder zur Beratung im konkreten Fall steht ihnen die untere Naturschutzbehoerde des LKR Aschaffenburg gerne zur Verfügung:

 

Sachgebiet 81
Natur- und Immissionsschutz
Tel. 06021/394-405

 

 

 

 

 

 

Quellen:

GFDL 1.2, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1931193

Freiwillige Feuerwehr Ostheim vor der Röhn

Feuerwehr Gemeinde Laufach

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aktualisiert am 08.01.2020

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