1. Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor
2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden
3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich
Zu 1.)
Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen
Zu 2.)
Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern können aus den gelben Seiten, Branchenbüchern oder dem
Internet entnommen werden
Zu 3.)
Wegen der Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehr gegeben,
wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann.
Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich
Weitere Informationen Rund um die fliegenden Nutztiere erhalten Sie u.a. auf dieser Seite - klick
Als Ansprechpartner für weitere Fragen oder zur Beratung im konkreten Fall steht ihnen die untere Naturschutzbehoerde des LKR Aschaffenburg gerne zur Verfügung:
Sachgebiet 81
Natur- und Immissionsschutz
Tel. 06021/394-405
Quellen:
GFDL 1.2, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1931193
Freiwillige Feuerwehr Ostheim vor der Röhn
Feuerwehr Gemeinde Laufach
Hilfe - ein Wespennest! zur Info
aktualisiert am 08.01.2020